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Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")

Inhaltsübersicht: 

 

I.      Allgemeines

II.     Vertrag über die Anzeigenschaltung

III.    Vertrag über die Nutzung der Stellengesuchsdatenbank

IV.    Hinweise zur Datenerfassung

 

I. Allgemeines 

§ 1 Grundlagen unseres online-Angebots und seiner Nutzung / Geltung dieser AGB

1.     Unsere online zugänglichen und/oder abrufbaren Leistungen / Dienste sind im Rahmen des geschlossenen Vertrags durch den Benutzer bei Inanspruchnahme zu bezahlen (Details vgl. unten), soweit bei den entsprechenden Leistungen / Diensten nicht ausdrücklich deren Unentgeltlichkeit vermerkt ist.

2.     Im Interesse klarer "Spielregeln" bieten wir unsere online zugänglichen und/oder abrufbaren Leistungen / Dienste ausschließlich zu den hier wiedergegebenen Bedingungen an. Durch Inanspruchnahme solcher Leistungen / Dienste kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und uns zu den in diesen AGB genannten Konditionen zustande.

       Soweit wir allerdings mit einem Nutzer (eine) individuelle Vereinbarung(en) geschlossen haben und eine individuelle vereinbarte Regelung diesen AGB widersprechen sollte, geht die individuelle Vereinbarung den AGB vor.

        Unseren individuellen Vereinbarungen und/oder AGB entgegenstehende oder davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers / unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten dem ausdrücklich und zum Zweck der Rechtssicherheit schriftlich zugestimmt.

3.     Näheres zu unserer Vergütung und den speziellen Konditionen ist in den folgenden Abschnitten II. (Vertrag über Anzeigenschaltung) bzw. III. (Vertrag über Nutzung der Stellengesuchsdatenbank) nachzulesen. Die dort genannten Konditionen gelten neben den Abschnitt I. aufgeführten, allgemeinen Bedingungen.

§ 2 Geheimhaltung, Datenschutz

1.     Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von uns in Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags erhalten hat und die nicht Gegenstand allgemeiner Kenntnis oder sonst allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nach die Beendigung des Vertrages fort.

2.    Der Auftraggeber wird hiermit gemäss § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

§ 3 Unsere Dienste / Leistungen,  Verantwortung Dritter,  Abgrenzungen

1.    Wir stellen unseren Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste, wie z. B. Bewerberdatenbank, zur Verfügung, ohne damit eine Pflicht zur Überprüfung und/oder eine Verantwortung für die Richtigkeit und/oder Rechtmäßigkeit der dort von Dritten, etwa den Stellensuchenden, angegeben Daten und/oder Informationen zu übernehmen.

2.     Ebenso bleibt jeder, der seine Daten und/oder sein Angebot in unsere Dienste eingestellt hat, in seiner Entscheidung völlig frei, ob und ggf. wann er auf den Kontaktversuch eines anderen Nutzers unserer Dienste antworten will.

3.     Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Wir sorgen daher nur für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten und weisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf Nr. 4 sowie § 5 hin.

4.    Es kann sein, dass Daten in unseren Diensten nicht immer verfügbar sind, ohne dass dies von uns zu verantworten ist. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen Daten in unseren Diensten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind, etwa aus einem der nachfolgend aufgelisteten Gründe:

-      Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser) durch den Nutzer;

-      Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;

-      Rechnerausfall beim Internet-Provider oder einem Online-Dienst;

-      unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste;

-      Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

        In den vorstehenden Fällen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Nutzung unserer Dienste, z.B. durch der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls über die zunächst vorgesehene Dauer hinaus.

§ 4  Haftungsausschluss für Links / verlinkte Websites

Unsere Sites enthalten Links zu anderen Sites. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser anderen Websites. Für etwa illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und ebenso für etwaige Schäden, die aus der Nutzung von Informationen aus verlinkten Websites Dritter entstehen, übernehmen wir keinerlei Verantwortung und/oder Haftung. Eine etwaige Haftung liegt allein beim Anbieter der verlinkten Site.

§ 5 Folgen von Leistungshindernissen oder Pflichtverletzungen, Haftungsbeschränkung

1.     Wir kommen mit von uns geschuldeten Leistungen nur in Verzug, soweit wir hierfür etwa fest vereinbarte Termine überschreiten und/oder die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Nicht zu vertreten haben wir neben den in § 3, insbesondere in § 3 Nr. 4 erwähnten Aspekten höhere Gewalt und andere Ereignisse, für uns nicht vorhersehbar waren und uns die Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen die Folgen von Krieg, Terroranschlägen, Arbeitskämpfen, hoheitlichen Eingriffen und ähnlichen Umständen, von denen wir unmittelbar oder mittelbar an der Leistung für unsere Kunden gehindert werden. Satz 3 gilt nicht, soweit die betreffenden Umstände von uns rechtswidrig verursacht worden sein sollten. Soweit etwaige Leistungshindernisse von uns zu vertreten sind, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen

2.     Für von uns durch einfache Fahrlässigkeit (mit-)verursachte Schäden haften wir nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des jeweiligen Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist (sog. Kardinalpflichten). Im Übrigen haften wir für Schäden nur, wenn und soweit sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich unsere Haftung stets auf solche Schäden, mit denen wir vernünftigerweise rechnen mussten.

3.     Ansprüche auf Ersatz eines von uns fahrlässig verursachten Vermögensschadens verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den diesen Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten.

4.     § 5 Nr. 2 und 3 gelten entsprechend für etwaige Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB. Sie gelten nicht, soweit wir aufgrund gesetzlicher Gefährdungshaftung eintrittspflichtig sein sollten oder ein Fall des § 639 BGB vorliegen sollte.

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform, Rechtswahl

1.     Erfüllungsort ist München.

2.    Ist unser Kunde bzw. Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und/oder Abwicklung ergebenden Streitigkeiten.

3.    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

4.    Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

II. Vertrag über die Anzeigenschaltung 

§ 1  Zu den Begriffen "Anzeigenvertrag", "Anzeigenauftrag"

1.     Ein "Anzeigenvertrag" im Sinn dieser AGB ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters oder sonstigen an dem Angebot einer offenen Position Interessenten (Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung.

2.     Ein "Anzeigenauftrag" im Sinn dieser AGB ist das rechtsverbindliche Angebot eines Auftrag-gebers an uns, zu den Konditionen dieser AGB einen Anzeigenvertrag im Sinn von Nr. 1. zu schließen.

§ 2 Vertragsabschluss, Ablehnungsbefugnis

1.    Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn wir schriftlich oder auf elektronischem Wege (e-mail) den Anzeigenauftrag bestätigen oder wenn wir die Stellenanzeige in unseren online-Dienst einstellen, es sei denn, der Auftraggeber hat uns vor diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass er an seinem Anzeichenauftrag nicht länger festhalten möchte.

2.    Wir behalten uns vor, Anzeigenschaltungen /-aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen für uns unzumutbar ist. Bei solcher Ablehnung eines Anzeigenauftrags schuldet der Auftraggeber uns insoweit keine Vergütung.

3.     Wir behalten uns ferner vor, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus unseren online-Diensten zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir nach § 3 Nr. 2 berechtigt gewesen wären, den Anzeigenauftrag abzulehnen.

§ 3 Verantwortlichkeit für den Inhalt von Anzeigen,  Kennzeichenrechte,  Urheberrechte

1.    Für den Inhalt, insbesondere die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der von ihm zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, trägt unser Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf eine etwaige Beeinträchtigung der Rechte Dritter, wie z.B. Urheber- oder Markenrechte, hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Anforderung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die daraus entstehen, dass wir einen in der Verantwortung des Auftraggebers stehenden Inhalt seiner Anzeige in unserem Dienst veröffentlicht oder diese Veröffentlichung zugelassen haben. Soweit der Auftraggeber uns nicht rechtzeitig von einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt hat, ist er uns zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Auftraggeber uns nicht rechtzeitig von einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt hat, ist er uns zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

2.    Sofern ein Anzeigenauftrag die Nutzung von Kennzeichen umfasst, die für den Auftraggeber oder Dritte geschützt sind, gilt mit der Anzeigenauftrag zugleich als Genehmigung für uns, die betreffenden Kennzeichen durch Einstellen in unseren online-Dienst zu nutzen. Soweit die entsprechenden Kennzeichen für Dritte geschützt sind, liegt es alleine in der Verantwortung unseres Auftraggebers, vom Inhaber des betreffenden Kennzeichenrechts eine Genehmigung zu dieser Veröffentlichung in unserem online-Dienst zu beschaffen, aufrecht zu erhalten und uns auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen. Der Auftraggeber hat uns auf Anforderung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen. Soweit der Auftraggeber uns nicht rechtzeitig von einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt hat, ist er uns zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

3.    Die Urheber- und etwaigen sonstigen Leistungsschutzrechte an allen von uns erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen verbleiben bei uns. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u. a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder an eine andere Person verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. eine für ihn tätige Agentur erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige - einschließlich des HTML-Quelltextes - auf alle Arten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Beginn der Veröffentlichung

1.     Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt nach Eingabe oder Selbsteingabe der Anzeige unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages und eventueller Prüfung der Inhalte der Anzeige  – zu der wir gemäß §§ 2 und 3 zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet sind.

2.     In der Regel erfolgt der Beginn der Veröffentlichung drei Tage nach Eingabe/Selbsteingabe der Anzeige. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat außer bei einer Selbsteingabe der Stellenanzeige drei Werktage vor dem etwa vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind durch uns nicht zu vertreten.

§ 5 Entgelt, Fälligkeit, Folgen eines Zahlungsverzugs, Aufrechnung

1.    Der Auftraggeber zahlt für seine Anzeigenschaltung, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, an uns jenes Honorar, das sich aus unserer im Internet online über die Domain "semiconductor-careers-europe.de." abrufbare Preisliste ergibt. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers bei uns im Internet veröffentlicht ist bzw. war. Weitere Details sind in nachfolgendem § 6 geregelt.

2.    Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Schaltung der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber.

3.    Gerät der Auftraggeber mit dem Rechnungsausgleich in Verzug, sind wir berechtigt, die Anzeige aus unserem Dienst zu entfernen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Rechnung einstweilig einzustellen; in solchem Vorgehen von uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag und auch kein anderer Grund, der den Auftraggeber zu einer Zahlungsverweigerung berechtigen könnte. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung durch den Auftraggeber zur Bedingung für die Erbringung unserer Leistung(en) zu machen.

4.    Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Auftraggeber uns gegenüber nur dann befugt, wenn und soweit wir seinen Gegenanspruch ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder wenn und soweit der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt worden ist.

§ 6 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing, Exklusivität

1.    Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der semica-careers.com.

2.    Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Auch in diesen Fällen gelten die vorliegenden AGB sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber uns für diese zusätzlichen und freiwilligen Leistungen nicht zusätzlich vergüten muss.

3.    Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt jede gegebenenfalls erforderliche Zustimmung. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

§ 7 Änderung des Anzeigentextes

1.    Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch, zeitlich und inhaltlich zumutbar ist. Diese Verpflichtung gilt nicht für Veränderungen, die auf eine andere offene Stelle zielen, mit anderen Worten, wenn bei Vornahme der gewünschten Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben worden sein würde.

2.    Änderungen, die mit geringem Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist.

§ 8 Etwa von uns zu vertretende Mängel des Anzeigentextes, Rüge

1.    Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

2.     Ist der Anzeigenvertrag ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinn von §§ 343 f. HGB, so hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 9 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen

1.    Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

2.     Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

III. Vertrag über die Nutzung der Stellengesuchsdatenbank 

§ 1 Zugriff auf die Stellengesuchsdatenbank, Möglichkeit und Nutzungsbeschränkung

1.    Unseren Kunden steht die Möglichkeit offen, gegen gesondertes Honorar auf die Datenbank für Stellensuchende (Gesuchsdatenbank) zuzugreifen und diese zu kontaktieren, sofern sie selbst eine vakante Stelle zu besetzen haben oder mit der Stellenbesetzung für ein anderes Unternehmen beauftragt sind. Der Zugriff auf unsere Datenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

2.    Der Vertrag über diese Berechtigung zum Datenbankzugriff kommt zustande, wenn der Antrag des Kunden von uns schriftlich oder auf elektronischem Wege (per e-mail) bestätigt wird.

3.    Die Nutzung der Kontaktdaten eines Stellensuchenden darf ausschliesslich zu dem Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 2 Unzulässige Versendung von Kontaktnachrichten an Stellensuchende

Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, wenn:

-      unrechtmäßige oder anstößige Inhalte versendet werden oder

-      ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt

-      oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

Wir sind berechtigt, unsere Dienstleistung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen beim Zugriff auf die Stellengesuchsdatenbank

1.     Der Kunde erhält nach Bestätigung des Antrags durch uns eine Rechnung über das zu zahlende Honorar. Dieses ist aus unserer Preisliste ersichtlich, die im Internet unter http://www.semica-careers.com/?id=2 abrufbar ist und Vertragsbestandteil wird. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Kunden bei uns im Internet veröffentlicht ist bzw. war.

2.     § 5 Nr. 2 Satz 2 und Nr. 3 bis 4 aus Abschnitt II gelten entsprechend .

IV. Hinweise zur Erfassung statistischer und/oder  persönlichen Daten

§ 1 Statistische Datenerfassung

Statistische Informationen, wie zum Beispiel der Besuch verschiedener Webseiten, werden aufgrund des Datenschutzes anonym erfasst und können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Es ist damit unmöglich Besucher unserer Webseiten anhand dieser Daten zu identifizieren.

§ 2 Persönliche Datenerfassung

Personenbezogene Daten (wie Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihr Lebenslauf) die im Rahmen Ihres Stellengesuches online erfasst werden, werden nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung weitergegeben. Grundsätzlich ist unsere Datenbank so aufgebaut, dass Sie im ersten Schritt Pseudonyme verwenden und erst bei direkter Kontaktaufnahme von unseren Kunden identifiziert werden können. Stellenanbieter und die Benutzer unserer Stellendatenbank sehen also ausschließlich nur Ihre anonymisierte Version ein. Daneben haben Sie selbstverständlich jeder Zeit die Möglichkeit Ihren Lebenslauf zu deaktivieren und können damit einen Zugriff auf Ihre anonymisierten Daten verhindern. Wenn Sie mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber Kontakt aufgenommen haben können wir keine weitere Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes durch diesen übernehmen.

semica-careers.com trifft alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz Ihrer Daten und um Missbrauch von Dritten zu verhindern. Dabei verwenden wir modernste Vorkehrungen zum Schutz Ihrer Daten (Verschlüsselungen, Firewalls, Hacker-Abwehr-Programme und manuelle Sicherheitsvorkehrungen). Für bestimmte Funktionen auf den Webseiten bei semica-careers.com erhalten und benötigen Sie ein persönliches Passwort.